Öffnen – Bescheinigung Übungsleiterpauschale

Muster und Vorlage für Bescheinigung Übungsleiterpauschale zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format




PDF – WORD Datei
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Autor – Lennart Thalberg
Prüfer – Jannis Tiedemann

Schritt 1: Informationen sammeln

  • Ziel des Schrittes: Sammeln aller relevanten Informationen für die Bescheinigung.
  • Spezifische Details: Name des Übungsleiters, Tätigkeitsbeschreibung, Höhe der Vergütung, Zeitraum der Tätigkeit.
  • Beispiele: Name: Max Mustermann, Tätigkeitsbeschreibung: Leitung von Sportkursen, Vergütung: 500€ pro Monat, Zeitraum: Januar bis Dezember.
  • Redaktionelle Tipps: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben präzise und korrekt sind, um mögliche Rückfragen zu vermeiden.

Bevor Sie mit dem Verfassen der Bescheinigung beginnen, sammeln Sie alle relevanten Informationen wie Name des Übungsleiters, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung und Zeitraum der Tätigkeit.

Schritt 2: Bescheinigungstitel und Absender

  • Ziel des Schrittes: Festlegung des Titels für die Bescheinigung und Angabe des Absenders.
  • Spezifische Details: Titel: Bescheinigung für Übungsleiterpauschale, Absender: Name und Kontaktdaten des Vereins/Unternehmens.
  • Beispiele: Titel: Bescheinigung für Übungsleiterpauschale, Absender: Sportverein XYZ, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt.
  • Redaktionelle Tipps: Achten Sie darauf, dass der Titel aussagekräftig ist und der Absender eindeutig identifiziert werden kann.

Beginnen Sie die Bescheinigung mit einem klaren Titel wie „Bescheinigung für Übungsleiterpauschale“ und geben Sie darunter den Absender mit dessen Namen und Kontaktdaten an.

Schritt 3: Einleitung und Bestätigung der Tätigkeit

  • Ziel des Schrittes: Einleitungstext zur Bestätigung der Tätigkeit des Übungsleiters.
  • Spezifische Details: Danksagung für die geleistete Arbeit, Bestätigung der Tätigkeit als Übungsleiter.
  • Beispiele: Wir möchten Ihnen für Ihre engagierte Arbeit als Übungsleiter danken und bestätigen hiermit Ihre Tätigkeit in unserem Verein.
  • Redaktionelle Tipps: Zeigen Sie Wertschätzung für die Arbeit des Übungsleiters und formulieren Sie die Bestätigung klar und präzise.

In der Einleitung bedanken Sie sich für die geleistete Arbeit und bestätigen die Tätigkeit des Übungsleiters als Übungsleiter.

Schritt 4: Details zur Vergütung und Zeitraum

  • Ziel des Schrittes: Angabe der Höhe der Vergütung und des Zeitraums der Tätigkeit.
  • Spezifische Details: Höhe der monatlichen Vergütung, Gesamtvergütung für den Zeitraum der Tätigkeit, genauer Zeitraum (z.B. Monat/Quartal/Jahr).
  • Beispiele: Die monatliche Vergütung beträgt 500€, die Gesamtvergütung für das Jahr beläuft sich auf 6000€ (12 Monate), die Tätigkeit erstreckte sich über den Zeitraum von Januar bis Dezember.
  • Redaktionelle Tipps: Fassen Sie die Vergütungsdetails klar und übersichtlich zusammen und geben Sie den genauen Zeitraum der Tätigkeit an.

Führen Sie detailliert auf, wie hoch die Vergütung ist und für welchen Zeitraum die Tätigkeit als Übungsleiter ausgeübt wurde.

Schritt 5: Abschluss und Unterschrift

  • Ziel des Schrittes: Abschluss der Bescheinigung mit freundlichen Worten und Unterschrift.
  • Spezifische Details: Abschlussformel, Name und Funktion des Unterzeichners, Unterschrift des Verantwortlichen.
  • Beispiele: Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit, Mit freundlichen Grüßen, Name (z.B. Abteilungsleiter Sport), Unterschrift.
  • Redaktionelle Tipps: Beenden Sie die Bescheinigung freundlich und respektvoll, geben Sie deutlich an, wer die Bescheinigung unterzeichnet hat.

Schließen Sie die Bescheinigung mit einer freundlichen Abschlussformel und der Unterschrift des verantwortlichen Unterzeichners ab.


1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen zu können?

Um die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeführt werden.
  • Es handelt sich um eine pädagogische, sportliche, oder künstlerische Tätigkeit.
  • Es liegt ein Dienstverhältnis zwischen dem Übungsleiter und dem Arbeitgeber vor.
  • Die Vergütung darf bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten.

2. Welche Tätigkeiten gelten als förderfähige Übungsleitertätigkeit für die Pauschale?

Förderfähige Tätigkeiten für die Übungsleiterpauschale sind zum Beispiel: Trainer, Kursleiter, Betreuer von Jugendgruppen, Musiklehrer, und ähnliche pädagogische, sportliche oder künstlerische Tätigkeiten.

3. Wie hoch ist die maximale Höhe der steuerfreien Übungsleiterpauschale?

Die steuerfreie Übungsleiterpauschale beträgt maximal 2.400 Euro pro Jahr. Darüber hinausgehende Vergütungen sind steuerpflichtig.

4. Müssen Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit in der Steuererklärung angegeben werden?

Ja, Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird dort jedoch gesondert berücksichtigt.

5. Gibt es eine spezielle Bescheinigung, die für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale benötigt wird?

Für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale wird in der Regel eine Bestätigung des Arbeitgebers oder des Vereins benötigt, aus der die Tätigkeit, die Vergütung und die Dauer hervorgehen. Diese Bescheinigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

6. Können auch Honorare aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter steuerfrei sein?

Ja, Honorare aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter können ebenfalls steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen aus dieser Tätigkeit die jährliche Freigrenze von 2.400 Euro nicht überschreiten. Der Übungsleiter muss in diesem Fall dafür sorgen, dass die Einnahmen ordnungsgemäß dokumentiert und dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden.

7. Wie verhält es sich mit Sozialversicherungsbeiträgen bei der Übungsleitertätigkeit?

Die Übungsleiterpauschale ist steuerfrei, jedoch unterliegen die Einnahmen aus dieser Tätigkeit weiterhin der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auf die Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter erhoben werden.

8. Kann man die Übungsleiterpauschale auch rückwirkend geltend machen?

Ja, es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Übungsleiterpauschale rückwirkend geltend zu machen. Dafür müssen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise eingereicht werden, um die Tätigkeit als Übungsleiter zu belegen. Es ist wichtig, dies innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen zu tun, um keine Nachteile zu erleiden.

9. Welche Unterlagen müssen für die Beantragung der Übungsleiterpauschale eingereicht werden?

Um die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Übungsleitertätigkeit, Verträge oder Vereinbarungen mit den Auftraggebern sowie Belege über erhaltene Zahlungen. Darüber hinaus kann es je nach Finanzamt weitere spezifische Anforderungen geben, die erfüllt werden müssen.

10. Gibt es besondere Regelungen oder Einschränkungen für die Anwendung der Übungsleiterpauschale bei bestimmten Berufsgruppen?

Ja, für bestimmte Berufsgruppen gelten spezielle Regelungen oder Einschränkungen bei der Anwendung der Übungsleiterpauschale. Zum Beispiel können Lehrer, Trainer, Künstler oder Betreuer von Jugendgruppen besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, um die Pauschale in Anspruch nehmen zu können. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen für die jeweilige Berufsgruppe zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.